ALLGEMEINE NUTZUNGS - UND VERKAUFSBEDINGUNGEN.pdf

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen (ANVB) regeln die Erbringung der Dienste gegenüber dem Kunden. Der Vertragspartner des Kunden hängt von der Art des Zugangs zum Dienst ab:

(i) Nutzt der Kunde die App, ein Konto oder einen Electra-Ladeausweis oder schließt er ein Abonnement ab, werden die Dienste von der Electra SAS erbracht, einer société par actions simplifiée (vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts) mit einem Grundkapital von 179 799 €, mit Sitz in 104 rue de Richelieu, 75002 Paris, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Paris unter der Nummer 891 624 884, innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR 45 891 624 884;

(ii) Bezahlt der Kunde direkt am Electra-Ladepunkt per Bankkarte, ohne die App zu nutzen, wird der Ladedienst von derjenigen Gesellschaft der Electra-Gruppe erbracht, die die betreffende Ladestation betreibt (der „Betreiber“). Ihre Firma ist auf dem Zahlungsbeleg und auf der Rechnung für die Ladesitzung angegeben.

In diesen ANVB bezeichnet „Electra“ je nach Fall die Electra SAS oder den Betreiber.

Bei Fragen kann der Kunde Electra unter [email protected] oder über die Registerkarte „Hilfe“ der App kontaktieren.

Im Rahmen ihrer Pflichten aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren ist Electra unter der Einheitlichen Kennung (IDU) FR487374_06XHHK registriert, die von der Organisation für Herstellerverantwortung ecosystem gemäß Artikel L.541-10-13 des französischen Umweltgesetzbuchs (Code de l'environnement) vergeben wurde.

Fassung gültig ab dem 3. November 2026.

EINLEITENDER ARTIKEL: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Abonnement: bezeichnet den von Electra angebotenen Dienst, der es dem Kunden ermöglicht, ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen, um beim Laden von Elektrofahrzeugen an Electra-Ladepunkten und, bei bestimmten Tarifen, an Ladepunkten von Drittanbieter-CPOs zu den Bedingungen des Artikels 9 Vorzugspreise in Anspruch zu nehmen.

Agenten: bezeichnet die natürlichen Personen, die berechtigt sind, die Dienste über ein Hauptkonto zu nutzen, das von einem Flottenmanager gehalten wird.

Autocharge: bezeichnet einen von Electra angebotenen Dienst, der es dem Kunden ermöglicht, den Ladevorgang seines Fahrzeugs automatisch zu starten, sobald dieses an einen Electra-Ladepunkt oder, an bestimmten kompatiblen Ladepunkten von Drittanbieter-CPOs, über den eMSP-Dienst angeschlossen wird. Die Identifizierung des Fahrzeugs und die Abrechnung erfolgen vollständig automatisiert. Die Verfügbarkeit des Autocharge-Dienstes bei Drittanbieter-CPOs hängt von der technischen Kompatibilität des Drittanbieter-CPOs und des Fahrzeugs ab.

App: bezeichnet die mobile Electra-Anwendung, die bei Google Play (Android) und im Apple App Store (iOS) heruntergeladen werden kann, einschließlich ihrer Versionen, die über die Bordsysteme der Fahrzeuge zugänglich sind (insbesondere Apple CarPlay und Android Auto).

Electra-Ladeausweis: bezeichnet eine RFID-Karte oder ein RFID-Gerät im Eigentum von Electra, mit der bzw. dem der Kunde sein Konto identifizieren und eine Ladesitzung an Electra-Ladepunkten sowie im Roaming an Ladepunkten von Drittanbieter-CPOs über den eMSP-Dienst starten kann.

Drittanbieter-Ladeausweis: bezeichnet eine RFID-Karte oder ein RFID-Gerät, die bzw. das von einem Ausweisbetreiber bereitgestellt wird und mit der bzw. dem der Kunde eine Ladesitzung an einem Electra-Ladepunkt starten kann, wobei die Ladesitzung in diesem Fall vom Ausweisbetreiber zu den Bedingungen des Artikels 2.1.3(ii) abgerechnet wird.

Ladepunkt: bezeichnet, sofern nicht anders angegeben oder sich aus dem Zusammenhang eindeutig ergibt, dass nur eine Art gemeint ist, unterschiedslos einen Electra-Ladepunkt oder einen Ladepunkt eines Drittanbieter-CPOs.

Ladepunkt eines Drittanbieter-CPOs: bezeichnet jede Ladeinfrastruktur, die von einem Drittanbieter-CPO betrieben wird und dem Kunden über den eMSP-Dienst zugänglich ist. Diese Ladepunkte stehen weder im Eigentum von Electra noch werden sie von Electra verwaltet.

Electra-Ladepunkt: bezeichnet die von Electra installierte, bereitgestellte und verwaltete Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge.

ChargeLeague: bezeichnet das Netzwerk von Schnellladepartnern, mit denen Electra Partnerschaftsvereinbarungen geschlossen hat, die es den Inhabern eines Electra+ Smart-Abonnements ermöglichen, Vorzugspreise in Anspruch zu nehmen. Die Liste der dem ChargeLeague-Netzwerk angehörenden Anbieter ist jederzeit in der App und auf der Website abrufbar.